Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen relevant. Ich begleite sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses – dem Arbeitsvertrag – bis zu dessen Beendigung, wobei ich besonderen Wert auf individuelle Beratung lege.
Ich biete Beratung und Vertretung in
• Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht
• Gestaltung von Arbeitsverträgen
• Aufhebungsverträge
• Arbeitszeugnisse
• Überstunden - Zulässigkeit - Bezahlung
Zudem berate ich Sie gern in den angrenzenden Gebieten des Arbeitslosengeldes und der Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen.