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Übersetzen und Dolmetschen

 

Als langjährig erfahrene und allgemein beeidigte Dolmtescherin für die polnische Sprache bei dem Landgericht Kiel biete ich folgende Leistungen an:

Leistungen als Übersetzerin und Dolmetscherin

Übersetzung von
• Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden)
• Zeugnissen
• gerichtlichen Entscheidungen (Urteile, Beschlüsse, Anklageschriften, Ladungen)

Dolmetschen bei
• Vertragsverhandlungen
• Gericht
• Behörden (Standesamt, Polizei, Ausländerbehörde)
• und im geschäftlichen Verkehr

Was kostet die Leistung eines Übersetzers oder Dolmetschers?

Die Kosten für Übersetzungen oder den Einsatz als Dolmetscher richten sich in erster Linie nach den §§ 9 und 11 des JVEG (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern ...).

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Rechtsanwaltskanzlei Johanna A. Dammers  | jura <at> kanzlei-dammers.de - Tel.: 0431 / 73 03 80 00