Kosten der anwaltlichen Tätigkeit
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit (Gebühren und Auslagen) sind zunächst gesetzlich geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, welche Gebühren und Auslagen der Rechtsanwalt in Rechnung stellen darf.
Bei einer rein beratenden Tätigkeit, soll der Rechtsanwalt allerdings auf eine sog. Honorarvereinbarung hinwirken. Eine solche Honorarvereinbarung wird z.B. im Rahmen einer Vertragsgestaltung, einer Rechtsberatung oder der Erstellung eines Gutachtens getroffen. In der Regel handelt es sich hier um Stundenhonorare oder Pauschalhonorare.
Auf Wunsch erstellen wir selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.
Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ebenso wie die kostenlose Beratung nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht erlaubt sind.
Wer bezahlt den Rechtsanwalt?
Zunächst hat derjenige, der den Anwalt beauftragt (der Mandant), die Kosten zu tragen. In vielen Fällen aber kommt eine Erstattung der Anwaltsgebühren durch Dritte (bei Verkehrsunfällen meist die Versicherung des schuldhaften Verursachers) in Betracht. Zum Beispiel können die Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass für den konkreten Fall eine Deckungszusage von der Versicherung vorliegt. Die Einholung einer solchen Deckungszusage übernehme ich gerne für Sie.
In Forderungsangelegenheiten können die Anwaltskosten häufig als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sind die Kosten grundsätzlich von der unterlegenen Partei zu tragen (Ausnahmen bestehen bei arbeitsgerichtlichen Sachen erster Instanz).
Bürger mit geringem Einkommen erhalten auf Antrag Unterstützung vom Staat. Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts oder einer rein beratenden Tätigkeit kann Beratungshilfe gewährt werden. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kann Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe gewährt werden. Der hiefür erforderliche Antrag wird beim zuständigen Gericht eingereicht.
Falls Sie noch weitere Fragen zur Übernahme der Anwaltskosten haben berate ich Sie gerne.
Formulare
Hier finden Sie Verlinkungen zu nützlichen Formularen und Informationen von externen Anbietern:
• Unfallbericht und Schnellratgeber für den Schadensfall - Deutscher Anwaltverein
• Beratungshilfeantrag - Land Schleswig-Holstein
• Prozesskostenhilfeantrag - Justizportal des Bundes und der Länder (Info)