Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall können mögliche Ansprüche erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden. Die Erfahrung zeigt, dass auch wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, gegnerische Versicherungen immer eigene Interessen verfolgen, gegen die Sie ohne anwaltliche Hilfe oft nicht ankommen - Recht zu haben bedeutet dann nicht immer auch Recht zu bekommen. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen werden die Rechtsanwaltskosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Ich biete Beratung und Vertretung bei Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf
• Schadenersatz - Haushaltsführungsschaden - Verdienstausfall
• Abrechnung auf Gutachtenbasis - Hilfe bei der Sachverständigensuche
• Schmerzensgeld
• Mietwagenkosten
• Gutachterkosten
Außerdem untestütze ich Sie bei Abwendung von Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren
• Geschwindigkeitsüberschreitung
• Rotlichtverstoß
• Fahrerflucht
• Trunkenheitsfahrt.
Der Deutsche Anwaltverein bietet auf seiner Homepage einen Unfallbericht und Schnellratgeber für den Schadensfall.